AGB

Stand: 01.01.2023

Plaindesign
Patrizia Hucho
Königsdorfer Str. 1
81371 München

E-Mail: kontakt@plaindesign.de

Umsatzsteuer-IdNr.: DE212307558

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die plaindesign, Patrizia Hucho, Königsdorfer Str. 1, 81371 München, Deutschland (nachfolgend Agentur genannt) mit seinen Kunden schließt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Die Agentur schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Die Kosten verstehen sich als Nettoangebot zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Gegenstand des Vertrags, Vertragsschluss
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

2.2. Der Vertragsschluss zwischen der Agentur und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. 

2.3. Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

3. Verschwiegenheitserklärung, Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei sowie den mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Diese Pflicht gilt über die Dauer des Vertrags hinaus.

3.2. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt- und Unternehmensdaten und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten und Ziele zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

3.3. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Texte, Grafiken, Links und weitere elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen 14 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.4. Der Kunde hat der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er hat sie von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Datenanlieferung von Texten und Bildmaterial erfolgt in digitaler Form.

3.5. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Musik etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Sämtliche fremde Urheberrechtslizenzen, Copyrightgebühren, Tantiemen und dergleichen sind vom Auftraggeber an die Bezugsberechtigen zu entrichten.

3.6. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4. Zahlungsweise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
4.1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen vollständig und ohne Abzüge zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts, einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
Nebenkosten und Sonderleistungen werden getrennt von dem pauschalierten Basishonorar abgerechnet. Die Agentur behält sich vor, die Nebenkosten- und Sonderleistungsabrechnungen bis zu 12 Monate nach Rechnungslegung Dritter zu verrechnen.

4.2. Im Bereich der Sonderleistungen ist die Agentur berechtigt, dem Auftraggeber bei Auftragserteilung eine Vorabrechnung über 50 % des Auftrags zu stellen. Entstehen durch Zusatzaufträge weitere Kosten, ist die Agentur berechtigt, weitere Vorabrechnungen zu stellen. Nach Abschluss einer Sonderleistung erstellt die Agentur eine Abschlussrechnung.

Die Agentur behält sich vor, Aufträge zu stornieren, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird.

4.3. Bezahlt der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt an die Agentur nicht termingerecht, so ist unter Setzung einer 14tägigen Nachfrist zu mahnen. Verstreicht diese Frist, ohne dass das Entgelt vollständig bezahlt wurde, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich zu kündigen. In diesem Fall ist die Agentur sofort ab erstmaligem Zahlungsverzug von jeder weiteren Leistungsverpflichtung – bis zum Eingang des Entgelts – frei. 

4.4. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. zu verrechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen, der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Sämtliche Zahlungen des Auftraggebers werden auf die älteste offene Forderung angerechnet. Sämtliche mit der Eintreibung der Forderung von der Agentur verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.

Soweit es nicht ausdrücklich vereinbart wird, ist dem Auftraggeber verwehrt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

5. Fremdkosten
5.1. Porto, Reisekosten, Veranstaltungskosten, Bewirtungen, Nutzungsrechte werden getrennt nach Belegen (ohne Aufschlag) abgerechnet und der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung dieser Fremdkosten.

5.2. Sämtliche Kosten für Aufträge, welche die Agentur im Rahmen der Beauftragung an Dritte weitergegeben hat, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Fremd- und Nebenkosten, die einen Wert von 100 Euro pro Monat überschreiten, werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben und die entsprechenden Kostenvoranschläge an den Kunden übermittelt. Bis zu einer Summe von 100 Euro pro Monat kann plaindesign die Aufträge freihändig vergeben und an den Kunden ohne weiteres verrechnen.

6. Eigentumsrecht und Urheberrecht
6.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Ein Übergang der Rechte findet dadurch nicht statt.

6.2. Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

6.4. Nutzungsrechte an sämtlichen gestalterischen und redaktionellen Elementen wie etwa Grafiken, Texten, Logos und Aufbau der Internetseite räumt die Agentur ausschließlich und ohne räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit Zustimmung der Agentur möglich.

6.5. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur beim Kunden, bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist. Die Nutzungsrechteinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen.

6.6. Im Hinblick auf etwaige, von dieser Nutzungsrechteinräumung nicht erfasste, Nutzungsarten räumt die Agentur dem Kunden eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen der Agentur und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Leistung, und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen, ein.

Die Agentur ermächtigt den Kunden als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Webseite, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht der Agentur, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.

Sämtliche an der Leistung oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Kunden.

Die Agentur kann insbesondere die Bestandteile und Elemente (z.B. Bibliotheken, Module, Baukästen, Vorlagen, Tools) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs weiter nutzen und ohne kundenspezifische Details frei verwerten.

Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang soweit rechtlich zulässig an den Kunden übertragen.

Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Nutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur hinweisen.

7. Haftung, Gewährleistung

7.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

7.2.  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

7.3. Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

7.4. Die Agentur haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die die Agentur keine Einflussmöglichkeit hat.

7.5. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.

7.6. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme, Markenrechtsklage) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

7.7. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

8. Kündigung, Laufzeit
8.1. Der Vertrag kann mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. 

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag bei Auflösung des Vertragsverhältnisses ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zurück, hat er 80 % der Summe, die sich aus der Restlaufzeit des Vertrages, zuzüglich externer Kosten, ergibt, an die Agentur zu bezahlen. Die Agentur wird in diesem Fall von jeder weiteren Leistungspflicht endgültig befreit. 

Diese Rechtswirkung und damit die Fälligkeit des Entgeltes treten spätestens mit der Erklärung des Auftraggebers ein, die vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr zu benötigen, jedenfalls aber dann, wenn aus den Umständen klar wird, dass der Auftraggeber die Leistungen der Agentur nicht mehr abnehmen wird.

Der Auftraggeber stellt darüber hinaus die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. 

Sollte die Agentur in Lieferverzug geraten, ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung und bei grobem Verschulden der Agentur zulässig.

Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzukündigen, insbesondere in folgenden Fällen:

– wenn die Ausführung des Werkes, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird

– wenn sich der Auftraggeber weigert, auf Verlangen der Agentur Vorauszahlung zu leisten, oder Teilrechnungen nicht fristgerecht begleicht bzw. trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das Sonderkonto gezahlt werden

– falls über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. In diesen Fällen gebührt der Agentur das volle vereinbarte Entgelt für die gesamte restliche Vertragslaufzeit (auf ein Jahr gerechnet). Die externen Kosten sind durch den Auftraggeber zu bezahlen.

Im Falle der Vertragsbeendigung ist die Agentur verpflichtet, die bereits schriftlich vom Auftraggeber genehmigten Projekte ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, umgekehrt die hierfür vereinbarte Vergütung zu zahlen.

Bei Vertragsbeendigung erfolgt eine Schlussabrechnung. Die Abschlussrechnung ist 14 Tage nach schriftlicher Forderungsaufstellung zur Zahlung fällig.

8.2. Die Agentur verpflichtet sich, dem Auftraggeber bei Vertragsende alle Unterlagen, welche sie vom Auftraggeber erhalten hat bzw. welche auf Kosten des Auftraggebers von Dritten erstellt wurden, auszuhändigen.

9. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimnisschutz

9.1. Die Agentur und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

9.2. Die Agentur verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung)gem. DSGVO.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DS-GVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass die Agentur die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

10. Sonstige Bestimmungen, Referenznennung
Der Auftraggeber erlaubt der Agentur, ihn und konkret abgewickelte Projekte und erbrachte Dienstleistungen als Referenz und zwar auch in der Öffentlichkeit zu nennen.

Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam ist bzw. wird, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für diesen Fall gilt eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung. 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch über das Zustandekommen des Vertrages, ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Scroll to Top